Datenschutz

In den letzten Jahren hat das Thema „Datenschutz“ stark an Bedeutung gewonnen. Sie werden beispielsweise gefragt, ob Bild- oder Tonaufnahmen von Ihrem Kind für Unterrichtsprojekte, den Jahresbericht der Schule oder auch die Schulhomepage gemacht werden dürfen. Beim Einsatz digitaler Medien und Werkzeuge erfolgt in den meisten Fällen neben der Datenverarbeitung an der Schule auch eine Datenverarbeitung durch den Dienstanbieter. Für diese Fälle sind besondere Voraussetzungen des Datenschutzes einzuhalten.

Warum sollen Daten überhaupt geschützt werden?

Durch die Digitalisierung lassen sich sehr persönliche Informationen über Ihre Kinder schnell verbreiten und kopieren. Damit Sie die Kontrolle nicht verlieren und Ihre Kinder davor geschützt werden, dass ihre persönlichen Daten in die Hände von Personen oder Institutionen geraten, von denen Sie das nicht möchten, gibt es gesetzliche Regelungen zum Datenschutz. Genau genommen bedeutet Datenschutz in diesem Kontext also nicht nur Schutz der Daten, sondern Schutz Ihrer Kinder. Jeder einzelne soll selbst bestimmen können, was mit seinen Daten passiert.

Was tut die Schule, um mein Kind zu schützen?

An der Schule wird das Thema Datenschutz besonders ernst genommen, nicht zuletzt auch deshalb, weil die meisten Schülerinnen und Schüler noch minderjährig sind. Ein wichtiges Prinzip dabei ist die „Datensparsamkeit“. Das bedeutet, dass nur solche Datenverarbeitungen erfolgen dürfen, die wirklich erforderlich sind. 

Beispiel Datensparsamkeit

Warum muss eine App, mit der ich nur das Wetter abrufen möchte, eigentlich Zugriff auf meinen Standort, mein Mikrofon, mein Adressbuch und die Dateien auf meinem Smartphone haben? Für die Funktionalität wäre allein der Standort sinnvoll – aber auch nicht nötig. Ich könnte auch manuell einen Ort eingeben, für den ich das Wetter sehen möchte. Eine Wetterapp, die so viele Daten beziehen möchte, ist nicht „datensparsam“. Hier ist es ratsam, sich nach einer Alternative umzusehen.

Im Zusammenhang mit dem Pilotversuch „Digitale Schule der Zukunft“ geht es auch darum, zu überlegen, wie möglichst wenige personenbezogene Daten verarbeitet werden können.

      

    Medienerzieherische Maßnahmen

    Es ist wichtig, die Kinder dafür zu sensibilisieren, dass sie möglichst wenig über sich preisgeben. Das betrifft nicht nur die schulische Nutzung der Geräte, sondern auch die private. Durch medienerzieherische Begleitmaßnahmen kann das gut gelingen. Auch Sie können Ihr Kind hier unterstützen.

      

    Technische Maßnahmen

    Die an der Schule verwendeten IT-Systeme werden vor Zugriffen von außen geschützt. Auch bei der Auswahl der verwendeten Apps und Programme achtet die Schule darauf, dass keine Daten Ihrer Kinder nach außen gelangen. Sollte das doch einmal erforderlich sein, etwa bei cloudbasierten Systemen, ist darauf zu achtetn, dass die Systeme DSGVO-konform sind. Sie entsprechen damit den europäischen Datenschutzregelungen, die strenger sind als beispielsweise in den USA.


Ist der Datenschutz nicht eigentlich zu streng?

Gelegentlich wird kritisiert, dass viele der tollen Angebote im Internet aufgrund der strengen Datenschutzvorkehrungen nicht genutzt werden können. Natürlich ist es richtig, dass die gesetzlichen Regelungen und die pädagogischen Möglichkeiten nicht immer übereinstimmen. Auf der anderen Seite gibt es aber immer auch Alternativen, die datensparsamer sind und sich an die Datenschutzregeln halten. Auf diese Weise kann beides erreicht werden: Ein ansprechender Medieneinsatz im Unterricht und der wichtige Schutz der Kinder und Jugendlichen.

Datenschutzfreundliche Anwendungen von ByCS

Bei den vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellten Angeboten der BayernCloud Schule (ByCS) wie dem Videokonferenzsystem Visavid oder der mebis Lernplattform werden Datenschutzregelungen besonders streng eingehalten.

Deshalb wurden diese Angebote im Rahmen einer weltweiten Studie von Human Rights Watch auch lobend erwähnt. Mehr Informationen dazu finden Sie im mebis Infoportal.