Rechtliche Hinweise

Urheberrecht

Auch Copyright-geschützte Bildmedien wie Zeichnungen oder Fotos können gegebenenfalls in einem Projekt verwendet werden. Das gilt insbesondere für den Fall, dass sie nur im Rahmen des Unterrichts mit der eigenen Klasse zugänglich gemacht werden.

Ist ein Foto mit einer freien Lizenz versehen, kann es auch im mebis-Kurs verwendet werden. Ist dies nicht der Fall, gilt folgendes: sofern sich der mebis-Kurs auf eine geschlossene Gruppevon Schülerinnen und Schüler bezieht, die gemeinsam durch eine Lehrkraft während des ganzen Schuljahres unterrichtet werden (z.B. einen Klassenverband), können auch urheberrechtlich geschütze Fotos in den mebis-Kurs integiert werden (§ 60a Abs. 2 UrhG). 

§ 60a Urheberrechtsgesetz

In Lernplattformkursen, deren Teilnehmerkreis darüber hinaus geht (z.B. weil dieser mehrere Klassen umfasst) ist eine Verwendung hingegen nicht möglich. Ebenfalls nicht möglich ist die Verwendung in Lernplattformkursen, die über eine geschlossene Unterrichtsgruppe hinaus verbreitet werden, wie beispielsweise teachSHARE-Kurse oder Kurse die gemeinsam mit Lehrkräften an verschiedenen Schulen entwickelt und eingesetzt werden.

Passende Lizenzen für teachSHARE

Damit Sie Ihren Kurs auf teachSHARE auch mit anderen Lehrkräften teilen können, müssen Sie die Einhaltung des Urheberrechts berücksichtigen. Entscheidend ist es, dass alle in Ihrem Kurs verwendeten Bildungsmaterialien unter einer geeignete Lizenz stehen. Die gemeinnützige Organisation Creative Commons (CC) hat dafür unterschiedliche Lizenzen, die einen guten Kompromiss aus Einfachheit und Rechtssicherheit bieten, entwickelt. Ausführliche Informationen finden Sie im mebis Infoportal:

Lizenzen für teachSHARE